RS Vwgh 2000/3/28 97/14/0103

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Veröffentlicht am 28.03.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184;
EStG 1988 §16 Abs1;

Rechtssatz

Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gem § 16 Abs 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit dem amtlichen Kilometergeld in vielen Fällen zu einem zutreffenden Ergebnis führt (Hinweis E 8.10.1998, 97/15/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997140103.X01

Im RIS seit

05.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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