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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §135 Abs1;Rechtssatz
Der Notstand ist selbst verschuldet, wenn anlässlich eines Aushubes für das neue Gebäude mit 3,5 m Tiefe - schon dafür lag ein Baukonsens nicht vor - Sicherungsmaßnahmen erforderlich waren (hier: Errichtung einer 35 cm starken und 70 m2 großen Betonplatte ohne die hiefür erforderliche Bewilligung).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998050228.X01Im RIS seit
03.05.2001