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10/10 DatenschutzNorm
DSG 1978 §1;Rechtssatz
Auch vor der Novelle BGBl Nr 632/1994 unterlag das Verhalten der Gerichtsbarkeit unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verletzung des DSG (einschließlich der darauf beruhenden Verordnungen) keiner Kontrolle durch die Datenschutzkommission (mit ausführlicher Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1994120066.X01Im RIS seit
20.11.2000