Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §2 idF 1986/392;Rechtssatz
Der (pro futuro wirksame) Widerruf eines remunerierten Lehrauftrages schränkt nicht die Anwendbarkeit des § 13a GehG für Zeiträume ein, die vor seiner Wirksamkeit liegen, sofern für die Gebührlichkeit der Remuneration neben der Erteilung eines solchen Lehrauftrages nach dem Gesetz noch mindestens eine weitere Voraussetzung erfüllt sein muss, die beim Lehrbeauftragten aber nicht gegeben war. Ein Remunerationsanspruch nach § 2 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehrtätigkeiten und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen (ALP-Gesetz) für die Dauer eines auf bestimmte Zeit erteilten, nicht widerrufenen Lehrauftrages hängt zusätzlich zum förmlichen Erteilungsakt von der tatsächlichen Abhaltung (Durchführung) der Lehrveranstaltung ab (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1994120021.X09Im RIS seit
26.02.2001