RS Vwgh 2000/3/29 96/08/0391

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Veröffentlicht am 29.03.2000
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Index

21/03 GesmbH-Recht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
GmbHG §15;

Rechtssatz

War der Arbeitslose nicht Geschäftsführer jener GmbH, als deren Angestellter er die Anwartschaft zum Arbeitslosengeldbezug erworben hat, durfte nicht schon auf Grund des Umstandes, dass er im Firmenbuch als Geschäftsführer einer GmbH eingetragen ist, das Vorliegen von Arbeitslosigkeit verneint werden. Denn Voraussetzung dafür, dass Arbeitslosigkeit iSd § 12 Abs 1 AlVG vorliegt, ist die Beendigung der die Anwartschaft begründenden Beschäftigung, bei Geschäftsführern einer GmbH auch die Beendigung der Organstellung bei dieser Gesellschaft (Hinweis E 30.5.1995, 93/08/0138, E 8.9.1998, 98/08/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080391.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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