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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 lita;Rechtssatz
Das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 4 Abs 2 ASVG kann nicht durch die Anmeldung der Sozialversicherung als gewerberechtlicher Geschäftsführer gemäß § 39 Abs 2 GewO 1994 allein nachgewiesen werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob der Arbeitslose während des gemeldeten Beschäftigungsverhältnisses tatsächlich einen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden und daher iSd § 12 Abs 3 lit a iVm Abs 6 lit a AlVG Arbeitslosigkeit ausschließenden Entgeltanspruch hatte. Die Behörde ist von eigenen Ermittlungen nur dann enthoben, wenn das Bestehen eines die Vollversicherungspflicht und die Arbeitslosenversicherungspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnisses bescheidmäßig rechtskräftig festgestellt worden ist
(Hinweis E 30.6.1998, 98/08/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998080073.X01Im RIS seit
18.10.2001