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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §49 Abs1;Rechtssatz
Entschuldigungen iSd § 49 Abs 2 AlVG liegen überhaupt nicht vor, wenn den in seiner Gesamtheit zu betrachtenden bisherigen Verhaltensweisen und Erklärungen des Arbeitslosen bei der Nichtwahrnehmung bisher vorgeschriebener Kontrollmeldungen und seinen im vorliegenden Verfahren abgegebenen Erklärungen keine ernsthaften, einer Überprüfung zu unterziehenden Entschuldigungsgründe entnommen werden können (mit ausführlichen fallspezifischen Erläuterungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997080464.X05Im RIS seit
18.10.2001