RS Vwgh 2000/3/29 97/08/0464

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Veröffentlicht am 29.03.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs1;
AlVG 1977 §49 Abs2;
AVG §63 Abs1;

Rechtssatz

Ein erst in der Berufung gegen den die Notstandshilfe versagenden Bescheid erstattetes Vorbringen über den Grund eines Kontrollmeldeversäumnisses - unabhängig davon, ob und in welchem zeitlichen Zusammenhang zum Säumnisfall die im Gesetz geforderte Entschuldigung zu erfolgen hat - ist jedenfalls als verspätet anzusehen (Hinweis E 1.7.1997, 97/08/0076, 0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997080464.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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