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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §49 Abs1;Rechtssatz
Ein erst in der Berufung gegen den die Notstandshilfe versagenden Bescheid erstattetes Vorbringen über den Grund eines Kontrollmeldeversäumnisses - unabhängig davon, ob und in welchem zeitlichen Zusammenhang zum Säumnisfall die im Gesetz geforderte Entschuldigung zu erfolgen hat - ist jedenfalls als verspätet anzusehen (Hinweis E 1.7.1997, 97/08/0076, 0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997080464.X04Im RIS seit
18.10.2001