RS Vwgh 2000/3/29 97/08/0641

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Veröffentlicht am 29.03.2000
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §79 Abs1;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen für die Ausnahme vom Ausschluss der Rückforderbarkeit zu Ungebühr entrichteter Beiträge trotz Leistungserbringung iSd § 79 Abs 1 ASVG sind hier nicht erfüllt, weil die Selbstversicherung in der Krankenversicherung nicht rückwirkend, sondern zugleich mit dem Beginn der Pflichtversicherung nach dem GSVG erloschen ist und der Versicherte die Beiträge zur freiwilligen Versicherung ungeachtet dessen weiter bezahlt hat, und zwar sogar dann, als er vom Bestehen einer Pflichtversicherung verständigt worden war. Für diesen Fall kennt das Gesetz keinen Ausnahmetatbestand, der eine Rückforderung trotz Leistungserbringung ermöglichen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997080641.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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