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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §215 Abs4;Rechtssatz
Es handelt sich bei Rückforderungsansprüchen um nichts Anderes als um "negative Abgabenansprüche". Solche Ansprüche entstehen (wie die Abgabenansprüche im engeren Sinn) kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbindet, verwirklicht wird (Hinweis E 19.3.1997, 96/16/0052).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997160015.X02Im RIS seit
11.07.2001