RS Vwgh 2000/3/30 97/16/0015

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Veröffentlicht am 30.03.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §215 Abs4;
BAO §239 Abs1;
BAO §4;

Rechtssatz

Es handelt sich bei Rückforderungsansprüchen um nichts Anderes als um "negative Abgabenansprüche". Solche Ansprüche entstehen (wie die Abgabenansprüche im engeren Sinn) kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbindet, verwirklicht wird (Hinweis E 19.3.1997, 96/16/0052).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997160015.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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