RS Vwgh 2000/3/30 99/16/0240

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Veröffentlicht am 30.03.2000
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Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §51 Abs3;
BodenwertabgabeG 1960 §1;
BodenwertabgabeG 1960 §3 Abs2 Z2 ltd;
BodenwertabgabeG 1960 §3 Abs2 Z2 lte;

Rechtssatz

Da ein Superädifikat ein selbstständiges Grundstück ist, ist sowohl für dieses als auch für das Grundstück, auf dem sich das Superädifikat befindet, je ein Einheitswert festzustellen. Das Grundstück, auf dem sich ein Superädifikat befindet, ist dabei als nicht bebaut zu behandeln (Hinweis Langer, Handkommentar zum BewG Rz 3 zu §§ 51, 52 BewG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160240.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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