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32/08 Sonstiges SteuerrechtNorm
BewG 1955 §51 Abs3;Rechtssatz
Da ein Superädifikat ein selbstständiges Grundstück ist, ist sowohl für dieses als auch für das Grundstück, auf dem sich das Superädifikat befindet, je ein Einheitswert festzustellen. Das Grundstück, auf dem sich ein Superädifikat befindet, ist dabei als nicht bebaut zu behandeln (Hinweis Langer, Handkommentar zum BewG Rz 3 zu §§ 51, 52 BewG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160240.X01Im RIS seit
14.01.2002