RS Vwgh 2000/3/30 99/16/0099

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Veröffentlicht am 30.03.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Es ist Sache des Abgabenpflichtigen, im Nachsichtsverfahren von sich aus initiativ, konkret, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die begehrte Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 23.1.1996, 95/14/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160099.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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