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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Es ist Sache des Abgabenpflichtigen, im Nachsichtsverfahren von sich aus initiativ, konkret, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die begehrte Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 23.1.1996, 95/14/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160099.X02Im RIS seit
14.01.2002