RS Vwgh 2000/3/30 99/16/0338

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2000
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §33;
GGG 1984;

Rechtssatz

Bei den nach den einzelnen Tatbeständen der verschiedenen Tarifposten des GGG zu entrichtenden Gebühren handelt es sich (genauso wie zB bei § 33 GebG) um verschiedene Abgaben (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band I, 2. Teil, Stempel- und Rechtsgebühren zu § 15 und § 33 GebG, L 3 L letzter Absatz und 4 L erster Absatz).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999160338.X04

Im RIS seit

24.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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