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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/14 93/13/0275 1Stammrechtssatz
Für die Feststellung der Ähnlichkeit einer Tätigkeit mit der eines Ziviltechnikers ist es nicht erforderlich, daß die Tätigkeit dem gesamten Tätigkeitsbereich des Ziviltechnikers entspricht; wohl aber muß die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, abgesehen von einer durch gehobene Vorbildung gekennzeichneten fachlichen Qualifikation, den wesentlichen und typischen Teil der Tätigkeit umfassen, zu dem die einschlägigen Vorschriften über den Beruf eines Ziviltechnikers berechtigen (Hinweis E 11.12.1984, 3746/80, 82/14/0334).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150066.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009