Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/11/0274Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/01/20 91/19/0326 3Stammrechtssatz
Die Beurteilung der Frage, ob zur Erreichung des mit der Ladung verfolgten Zweckes ein Erscheinen des Geladenen nötig ist, oder ob dieser Zweck auf auf andere Weise erreicht werden kann, obliegt allein der Beh und nicht auch der Partei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998110273.X01Im RIS seit
20.11.2000