RS Vwgh 2000/4/11 98/11/0273

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Veröffentlicht am 11.04.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs1;
AVG §19 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/11/0274

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/20 91/19/0326 3

Stammrechtssatz

Die Beurteilung der Frage, ob zur Erreichung des mit der Ladung verfolgten Zweckes ein Erscheinen des Geladenen nötig ist, oder ob dieser Zweck auf auf andere Weise erreicht werden kann, obliegt allein der Beh und nicht auch der Partei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998110273.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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