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66 SozialversicherungNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Bestimmung des ASVG betreffend das Erlöschen eines Einzelvertrages wegen zumutbaren UmwegsRechtssatz
Wie der Verfassungsgerichtshof bereits im E vom 14.06.00, B2074/98, mit näherer Begründung klargestellt hat, ist für Streitigkeiten hinsichtlich des Erlöschens eines Einzelvertrages in erster Instanz die paritätische Schiedskommission zuständig. Dem Antragsteller steht somit ein anderer, zumutbarer Weg offen, seine Bedenken gegen §343 Abs2 Z4 litb ASVG vorzubringen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:G81.2000Dokumentnummer
JFR_09998996_00G00081_01