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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/04/0241 E 29. Mai 1990 RS 3(hier nur der zweite Satz)Stammrechtssatz
" Sache " ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörden gebildet hat. Was " Sache " ist, kann somit nur auf Grund der jeweiligen Verwaltungsvorschrift, die die konkrete Verwaltungssache bestimmt, eruiert werden (Hinweis E VS 28.11.1983, 87/11/0270,
11237 A/1983).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997070144.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017