RS Vwgh 2000/4/13 97/07/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/04/0241 E 29. Mai 1990 RS 3(hier nur der zweite Satz)

Stammrechtssatz

" Sache " ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörden gebildet hat. Was " Sache " ist, kann somit nur auf Grund der jeweiligen Verwaltungsvorschrift, die die konkrete Verwaltungssache bestimmt, eruiert werden (Hinweis E VS 28.11.1983, 87/11/0270,

11237 A/1983).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997070144.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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