RS Vwgh 2000/4/13 99/07/0203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.2000
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/03/0056 E 16. Oktober 1991 RS 2(Hier: Das Recht auf Parteiengehör stellt ein prozessuales Recht dar)

Stammrechtssatz

Die in § 37 AVG eingeräumten prozessualen Rechte stehen der Partei als Mittel der Rechtsverfolgung zur Durchsetzung eines materiellen Rechtes zur Verfügung. Eine Verletzung dieser Rechte stellt dann einen Verfahrensmangel dar, wenn die Partei dadurch gehindert ist, ihrem materiellen Recht zum Durchbruch zu verhelfen

(Hinweis E 26.11.1974, 1676/73, VwSlg 8713 A/1974 ).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070203.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten