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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §31 Abs3;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist für die Vorschreibung von Maßnahmen nach § 31 Abs 3 WRG bereits der Eintritt einer konkreten Gefahr einer Gewässerverunreinigung ausreichend. Es genügt demnach, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit einer Gewässerverunreinigung zu rechnen ist (Hinweis E 28.3.1996, 93/07/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999070214.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
30.08.2017