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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Das Fehlen eines begründeten Berufungsantrags stellte unter der Voraussetzung einer richtigen Rechtsmittelbelehrung kein der Behebung zugängliches Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG dar (Hinweis E 12.6.1997, 97/18/0292). Wenn die Rechtsmittelbelehrung des Erstbescheides auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages hingewiesen hat, bestand für die Berufungsbehörde auch kein rechtlicher Anlass zu einer weiteren diesbezüglichen Belehrung nach § 13a AVG (Hinweis E 24.4.1990, 87/04/0223).
Schlagworte
Rechtsmittelbelehrung Verbesserungsauftrag Ausschluß BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998180371.X02Im RIS seit
20.11.2000