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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
KanalabgabenG Stmk 1955 §2 Abs1;Rechtssatz
Im Verfahren über die Bemessung der Abgabe nach dem Stmk KanalabgabenG 1955 ist es der Abgabenbehörde verwehrt, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Anschlusspflicht nach § 4 Abs 5 Stmk KanalG 1955 selbständig zu prüfen (Hinweis E 20.3.2000, 99/17/0420, 0421), weil es auf das Vorliegen der bescheidmäßigen Bewilligung der Ausnahme ankommt. Dies gilt umso mehr für solche Umstände, die erst nach Entstehung des Abgabenanspruches entstanden sind. Damit liegt auch keine Vorfrage iSd § 224 Abs 1 lit c Stmk LAO vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999170401.X01Im RIS seit
11.07.2001