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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Spenden verlieren dann, wenn sie für in Not geratene Berufskollegen geleistet werden, nicht den ihnen innewohnenden Charakter der Freigebigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996140098.X04Im RIS seit
20.11.2000