RS Vwgh 2000/4/26 96/14/0098

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Veröffentlicht am 26.04.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Spenden verlieren dann, wenn sie für in Not geratene Berufskollegen geleistet werden, nicht den ihnen innewohnenden Charakter der Freigebigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140098.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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