RS Vwgh 2000/4/26 95/14/0022

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Veröffentlicht am 26.04.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §26 Z7;
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
EStG 1988 §26 Z4;

Rechtssatz

Auch Bezieher von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit können Reisekosten nur bei Erfüllung des von der Judikatur ausgearbeiteten Reisekostenbegriffes (Hinweis E 13.2.1991, 90/13/0199; E 18.10.1995, 94/13/0101) als Werbungskosten geltend machen. Auch stellen vom Arbeitgeber iSd § 26 Z 4 EStG 1988 geleistete Tagesgelder steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn sie nicht einen tatsächlich angefallenen Mehraufwand abgelten (Hinweis E 22.2.2000, 99/14/0082).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140022.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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