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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Bei der Übernahme von Eintrittsgeldern für die Schüler handelt es sich nicht um "typische Aufwendungen der privaten Lebensführung". Anders als der Erwerb von Ausstellungskatalogen, die jedenfalls auch der Befriedigung eines im Privatbereich gelegenen Bedürfnisses dienen, ist eine derartige private Veranlassung (Mitveranlassung) bei der Kostentragung für Schüler nicht zu erkennen. In diesem Zusammenhang erlangt auch die Stellungnahme der Schulaufsichtsbehörde, wonach unter anderem die Abhaltung von Exkursionen die Anzahl der Abmeldungen verringert und die zweistündige Abhaltung des Religionsunterrichtes ermöglicht habe, Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996140098.X05Im RIS seit
20.11.2000