RS Vwgh 2000/4/26 96/08/0184

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Veröffentlicht am 26.04.2000
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;
KollV Bauindustrie Baugewerbe §12 Z5;

Rechtssatz

Anders als dies bei Wartezeitregelungen am Beginn eines Dienstverhältnisses der Fall ist

(Hinweis E 17.10.1995, 94/08/0236), schränkt § 12 Z 5 Abs 2 des KollV für Bauindustrie und Baugewerbe in der im Beschwerdefall maßgebenden Fassung dadurch, dass der durch Arbeitsleistungen bereits verdiente aliquote Anteil der Weihnachtsremuneration bei Selbstkündigung vor dem 1.Oktober eines Kalenderjahres wieder verloren geht, die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise ein. § 12 Z 5 Abs 2 des KollV für Bauindustrie und Baugewerbe ist daher rechtsunwirksam (mit ausführlichen Erläuterungen unter Hinweis auf Rsp des OGH und unter Abl der Kritik an dieser in einem Teil der Lehre).

Schlagworte

Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996080184.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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