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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Anders als dies bei Wartezeitregelungen am Beginn eines Dienstverhältnisses der Fall ist
(Hinweis E 17.10.1995, 94/08/0236), schränkt § 12 Z 5 Abs 2 des KollV für Bauindustrie und Baugewerbe in der im Beschwerdefall maßgebenden Fassung dadurch, dass der durch Arbeitsleistungen bereits verdiente aliquote Anteil der Weihnachtsremuneration bei Selbstkündigung vor dem 1.Oktober eines Kalenderjahres wieder verloren geht, die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers in unzulässiger Weise ein. § 12 Z 5 Abs 2 des KollV für Bauindustrie und Baugewerbe ist daher rechtsunwirksam (mit ausführlichen Erläuterungen unter Hinweis auf Rsp des OGH und unter Abl der Kritik an dieser in einem Teil der Lehre).
Schlagworte
KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080184.X01Im RIS seit
20.11.2000