RS Vwgh 2000/4/26 96/14/0098

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Veröffentlicht am 26.04.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 werden Aufwendungen für die Lebensführung auch dann vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Dass die Anschaffung von einschlägigen Büchern, Broschüren, Zeitungen, Zeitschriften, Kompaktkassetten und Audiokassetten, der Besuch von Ausstellungen und Museen, sowie der Erwerb von Ausstellungskatalogen dazu beitragen können, den Unterricht eines Lehrers lebendiger und für seine Schüler interessanter zu gestalten, ist unbestreitbar. Zu abzugsfähigen Werbungskosten werden die getätigten Aufwendungen nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 aber trotzdem nicht, wenn sie - ungeachtet ihrer Leistung zur Förderung der beruflichen Tätigkeit - als Aufwendungen "für die Lebensführung" beurteilt werden müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996140098.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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