RS Vwgh 2000/4/27 98/10/0278

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.2000
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Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
BaumschutzG Stmk 1989 §2a Abs1 idF 1995/042;
BaumschutzG Stmk 1989 §2a Abs6 idF 1995/042;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/14 94/07/0151 1 (hier betreffend § 2a Abs 1 und § 2a Abs 6 Stmk BaumschutzG 1989)

Stammrechtssatz

Nicht jede nach Eintritt der Rechtskraft einer Entscheidung sich ergehende Sachverhaltsänderung führt zu einem Anspruch auf eine neue Entscheidung. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt vielmehr von der anzuwendenden Verwaltungsvorschrift ab (hier § 62 Abs 1 und § 62 Abs 2 Tir FlVfLG 1978; Hinweis Ringhofer,

Von der Bedeutung des Sachverhaltes für die Rechtskraft verwaltungsbehördlicher Bescheide, ÖJZ 1953, 121, 123).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100278.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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