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L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/03/14 94/07/0151 1 (hier betreffend § 2a Abs 1 und § 2a Abs 6 Stmk BaumschutzG 1989)Stammrechtssatz
Nicht jede nach Eintritt der Rechtskraft einer Entscheidung sich ergehende Sachverhaltsänderung führt zu einem Anspruch auf eine neue Entscheidung. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt vielmehr von der anzuwendenden Verwaltungsvorschrift ab (hier § 62 Abs 1 und § 62 Abs 2 Tir FlVfLG 1978; Hinweis Ringhofer,
Von der Bedeutung des Sachverhaltes für die Rechtskraft verwaltungsbehördlicher Bescheide, ÖJZ 1953, 121, 123).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998100278.X03Im RIS seit
20.11.2000