RS Vwgh 2000/4/27 99/15/0161

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Veröffentlicht am 27.04.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Persönliche Unbilligkeit ist ua dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (Hinweis E 18.5.1995, 95/15/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999150161.X02

Im RIS seit

22.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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