RS Vwgh 2000/4/27 98/10/0318

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Veröffentlicht am 27.04.2000
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L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Burgenland
L80001 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Burgenland

Norm

NatSchG Bgld 1990 §5;
RPG Bgld 1969 §20 Abs4;

Rechtssatz

Das Merkmal der GERINGFÜGIGKEIT von Bauten iSd § 20 Abs 4 Bgld RPG muss dem Bau als solchen zukommen; ob er auf einem bebauten oder unbebauten Grundstück errichtet werden soll, ist demnach ebenso ohne Belang wie der Umstand, ob es sich um einen Zubau oder um ein Einzelobjekt handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100318.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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