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L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz BurgenlandNorm
NatSchG Bgld 1990 §5;Rechtssatz
Das Merkmal der GERINGFÜGIGKEIT von Bauten iSd § 20 Abs 4 Bgld RPG muss dem Bau als solchen zukommen; ob er auf einem bebauten oder unbebauten Grundstück errichtet werden soll, ist demnach ebenso ohne Belang wie der Umstand, ob es sich um einen Zubau oder um ein Einzelobjekt handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998100318.X02Im RIS seit
20.11.2000