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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VStG §19;Rechtssatz
Unter dem Begriff durchschnittliches Einkommen ist das durchschnittliche Monatseinkommen eines unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich zu verstehen, das in amtlich verlautbarten statistischen Unterlagen ausgewiesen ist (Hinweis E 19.3.1987, 86/02/0197).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998100003.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.03.2012