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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0145 3Stammrechtssatz
Die Behörde hat dann mit einer Einschätzung der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse vorzugehen, wenn der Beschuldigte im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens Angaben über diese Umstände verweigert.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998100003.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.03.2012