RS Vwgh 2000/4/27 98/10/0003

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Veröffentlicht am 27.04.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0145 3

Stammrechtssatz

Die Behörde hat dann mit einer Einschätzung der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse vorzugehen, wenn der Beschuldigte im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens Angaben über diese Umstände verweigert.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100003.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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