RS Vwgh 2000/4/27 2000/10/0009

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Veröffentlicht am 27.04.2000
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L55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BaumschutzG Wr 1974 §13 Abs2 Z4 idF 1996/054;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Zum Tatbestand des § 13 Abs 2 Z 4 Wr BaumschutzG idF LGBl 1996/54 gehört der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht. Es ist daher Sache des Beschuldigten, glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden treffe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000100009.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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