Index
L55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz WienNorm
BaumschutzG Wr 1974 §13 Abs2 Z4 idF 1996/054;Rechtssatz
Zum Tatbestand des § 13 Abs 2 Z 4 Wr BaumschutzG idF LGBl 1996/54 gehört der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht. Es ist daher Sache des Beschuldigten, glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden treffe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000100009.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.09.2008