RS Vwgh 2000/4/27 2000/10/0009

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Veröffentlicht am 27.04.2000
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L55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
BaumschutzG Wr 1974 §5 Abs3;
BaumschutzG Wr 1974 §5 Abs4;

Rechtssatz

Aus § 5 Abs 3 Wr BaumschutzG ergibt sich, dass unter dem Bewilligungsbescheid jener Bescheid zu verstehen ist, mit dem gleichzeitig über die Genehmigung zur Entfernung von Bäumen und über die Ersatzpflanzung abzusprechen ist. Die Anordnung der dinglichen Wirkung von Bewilligungsbescheiden bezieht sich somit auch auf den die Ersatzpflanzung aussprechenden Teil des Bewilligungsbescheides.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000100009.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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