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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
ErstattungsV abziehbare Vorsteuern ausländischer Unternehmer 1993 §1;Rechtssatz
Aus dem klaren Wortlaut des § 1 der Verordnung BGBl 1993/882 ergibt sich, dass das in der Verordnung geregelte Erstattungsverfahren zwingend anzuwenden ist, wenn die in der Verordnung umschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechtsauffassung, wonach die Erstattung der in das Jahr 1994 fallenden Vorsteuern nur innerhalb der in § 3 der Verordnung BGBl 1993/882 festgelegten Frist möglich ist, ist daher zutreffend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996150195.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009