RS Vwgh 2000/4/27 98/10/0330

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Veröffentlicht am 27.04.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
25/01 Strafprozess

Norm

StPO 1975 §41 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Die Tätigkeit eines vom Gericht beigegebenen und von der Rechtsanwaltskammer bestellten Amtsverteidigers stellt, wenngleich sie in Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erfolgt, keinen behördlichen Vollzugsakt dar, der bzw. dessen Auswirkungen im Zuge der Verwirklichung des der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustandes im Sinne des § 63 Abs 1 VwGG zu beseitigen wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100330.X04

Im RIS seit

05.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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