RS Vfgh 2000/10/11 B2238/98

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
62/01 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
AlVG §25 Abs2
StGG Art5

Leitsatz

Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht durch verfassungswidrige Auslegung einer Bestimmung des AlVG betreffend die Rückforderung des Arbeitslosengeldes bzw des Karenzurlaubsgeldes

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat dem zweiten Satz des §25 Abs2 AlVG einen verfassungswidrigen Inhalt unterstellt, wenn sie das bezogene Karenzurlaubsgeld nur aufgrund des Betretens bei der verschwiegenen Tätigkeit für den gesamten Zeitraum der Ausübung dieser - unter der Geringfügigkeitsgrenze entlohnten - Tätigkeit rückfordert, ohne in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen des Abs1 des §25 AlVG zu prüfen (vgl. E v 21.06.00, G78/99).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitslosenversicherung, Auslegung verfassungskonforme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2000:B2238.1998

Dokumentnummer

JFR_09998989_98B02238_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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