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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktLeitsatz
Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht durch verfassungswidrige Auslegung einer Bestimmung des AlVG betreffend die Rückforderung des Arbeitslosengeldes bzw des KarenzurlaubsgeldesRechtssatz
Die belangte Behörde hat dem zweiten Satz des §25 Abs2 AlVG einen verfassungswidrigen Inhalt unterstellt, wenn sie das bezogene Karenzurlaubsgeld nur aufgrund des Betretens bei der verschwiegenen Tätigkeit für den gesamten Zeitraum der Ausübung dieser - unter der Geringfügigkeitsgrenze entlohnten - Tätigkeit rückfordert, ohne in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen des Abs1 des §25 AlVG zu prüfen (vgl. E v 21.06.00, G78/99).
Schlagworte
Arbeitslosenversicherung, Auslegung verfassungskonformeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B2238.1998Dokumentnummer
JFR_09998989_98B02238_01