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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/21/0528 E 19. Mai 2000Rechtssatz
Der Verweis auf den erstinstanzlichen Bescheid steht mit der die Berufungsbehörde treffenden Begründungspflicht (§ 67 AVG iVm § 58 und § 60 AVG) nicht im Widerspruch; lediglich dann, wenn in der Berufung ein über das Vorbringen im erstinstanzlichen Verfahren hinausgehendes Sachverhaltsvorbringen erstattet wird, ist ein bloßer Verweis auf die Begründung des erstinstanzlichen Bescheides unzulässig.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997210445.X01Im RIS seit
31.05.2001