Index
DE-24 Strafrecht DeutschlandNorm
BtMG-D 1981;Rechtssatz
Ein Absehen der Beh im Rahmen des ihr gem § 36 Abs 1 FrG 1997 eingeräumten Ermessens von der Erlassung des Aufenthaltsverbotes steht bei einem Fremden, der wegen einem strafbaren Verhalten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden ist, wobei die der besagten Verurteilung zugrunde liegenden Straftaten auch nach § 28 Abs 1 und 2 SMG 1997 strafbar sind, nicht mit dem Sinn des Gesetzes in Einklang (Hinweis B 24.4.1998, 96/21/0490). (Hier: Der Fremde, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde vom Amtsgericht Augsburg nach dem StGB-D und nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten rechtskräftig verurteilt)
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000210007.X02Im RIS seit
17.01.2002