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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §80 Abs9;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/12/0348 E 28. April 2000Rechtssatz
§ 24a Abs 4 GehG geht - wie aus der Systematik (hier: dem Verhältnis zu den vorangehenden Absätzen dieser Bestimmung) abzuleiten ist - davon aus, dass dem dort angesprochenen Gestattungsverhältnis, das nach dem 1.7.1998 begründet wurde (pro futuro Wirkung des § 24a Abs 4 GehG) typischerweise ein Naturalwohnungsverhältnis bzw Dienstwohnungsverhältnis vorangegangen ist, für das die Grundvergütung nach § 24a Abs 2 und 3 GehG (die im Wesentlichen durch die 45.GehG-Novelle eingeführt wurden) bemessen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999120311.X05Im RIS seit
22.02.2002