RS Vwgh 2000/4/28 99/12/0352

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Veröffentlicht am 28.04.2000
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
91/02 Post

Norm

PTSG 1996 idF 1999/I/161;
VwGG §47 Abs5;

Rechtssatz

Auch die Abänderung des PTSG 1996 durch die Novelle BGBl I Nr 161/1999 hat nichts daran geändert, dass die Personalämter für den Bund tätig werden und daher dieser Kostenträger bzw Empfänger des Aufwandersatzes im Sinne des § 47 Abs 5 VwGG ist (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999120352.X05

Im RIS seit

02.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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