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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/12/0348 E 28. April 2000Rechtssatz
Der Verweis in § 112f Abs 1 GehG auf § 24a Abs 4 GehG ist unter Berücksichtigung des § 112c Abs 4 GehG insofern korrigierend auszulegen, als bei der im Beschwerdefall gegebenen Fallkonstellation, in der die Grundvergütung bisher nicht an Hand der Kriterien nach § 24a Abs 2 und 3 GehG in der Fassung der 45. GehG-Novelle bemessen wurde, eine vollständige Neubemessung der Bemessungsgrundlage an Hand der Kriterien in den zuletzt genannten Bestimmungen geboten ist (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999120311.X09Im RIS seit
22.02.2002