RS Vwgh 2000/4/28 95/12/0107

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Veröffentlicht am 28.04.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §7 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs5 idF 1991/362;

Rechtssatz

Die Tätigkeit eines für ein bestimmtes Bezirksgericht zuständigen Revisors stellt für sich allein noch keinen Befangenheitsgrund für die Ausübung seiner Funktion als Mitglied der Leistungsfeststellungskommission in einem einen Mitarbeiter dieses Bezirksgerichtes betreffenden Verfahren dar.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Dienstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995120107.X01

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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