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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1;Rechtssatz
Die Tätigkeit eines für ein bestimmtes Bezirksgericht zuständigen Revisors stellt für sich allein noch keinen Befangenheitsgrund für die Ausübung seiner Funktion als Mitglied der Leistungsfeststellungskommission in einem einen Mitarbeiter dieses Bezirksgerichtes betreffenden Verfahren dar.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995120107.X01Im RIS seit
24.01.2001