RS Vwgh 2000/5/3 99/13/0186

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Eine vom VwGH aufgreifbare Rechtswidrigkeit der Sachgrundlagenermittlung liegt nicht schon in einer Beweiswürdigung, die der VwGH, wäre er zu ihrer inhaltlichen Prüfung berufen, nicht teilen würde; eine das Kalkül der vom VwGH aufgreifbaren Rechtswidrigkeit erreichende Unrichtigkeit der Sachverhaltsfeststellung erfordert vielmehr einen durch Verstoß gegen die Denkgesetze oder gegen das allgemeine menschliche Erfahrungsgut qualifizierten Beweiswürdigungsfehler (Hinweis E 24.9.1996, 95/13/0214, VwSlg 7123 F/1996).

Schlagworte

Sachverhalt SachverhaltsfeststellungSachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130186.X03

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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