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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Eine vom VwGH aufgreifbare Rechtswidrigkeit der Sachgrundlagenermittlung liegt nicht schon in einer Beweiswürdigung, die der VwGH, wäre er zu ihrer inhaltlichen Prüfung berufen, nicht teilen würde; eine das Kalkül der vom VwGH aufgreifbaren Rechtswidrigkeit erreichende Unrichtigkeit der Sachverhaltsfeststellung erfordert vielmehr einen durch Verstoß gegen die Denkgesetze oder gegen das allgemeine menschliche Erfahrungsgut qualifizierten Beweiswürdigungsfehler (Hinweis E 24.9.1996, 95/13/0214, VwSlg 7123 F/1996).
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungSachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999130186.X03Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
05.10.2009