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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §49 Abs1;Rechtssatz
Von einem die Rechtsunwirksamkeit der im § 49 Abs 1 erster Satz AlVG normierten Verpflichtung zu monatlich einmal vorzunehmenden Kontrollmeldungen nach sich ziehenden RECHTSMISSBRAUCH kann nicht die Rede sein, wenn die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice von der im Gesetz eröffneten Möglichkeit, die Einhaltung der Kontrollmeldungen gänzlich nachzusehen, keinen Gebrauch gemacht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999030354.X01Im RIS seit
18.10.2001