RS Vwgh 2000/5/3 98/01/0136

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs2;
StbG 1985 §34;

Rechtssatz

Wenn eine Person trotz Erwerbes der österreichischen Staatsbürgerschaft seither aus Gründen, die er zu vertreten hat, eine fremde Staatsangehörigkeit beibehält, wäre die Staatsbürgerschaft zwar nach Ablauf von mehr als 2 Jahren seit Verleihung gem § 34 StbG 1985 zu entziehen. Durch diese Bestimmung werden jedoch nur solche Fälle erfasst, in denen ein Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband nicht schon vor Erlangen der österreichischen Staatsbürgerschaft möglich war (eine KORREKTUR eines entgegen § 10 Abs 2 StbG 1985 erlassenen Verleihungsbescheides ist der Staatsbürgerschaftsbehörde auf diesem Weg nicht möglich; Hinweis Thienel, Österreichische Staatsbürgerschaft II, 319).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998010136.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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