RS Vwgh 2000/5/3 98/13/0242

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §21;
UStG 1994 §33 Abs2 lita;
UStG 1994 §33 Abs3 litb;

Rechtssatz

Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme nicht bloß dann, wenn sie überhaupt nicht eingeht, sondern auch dann, wenn sie, ganz oder teilweise, dem Steuergläubiger nicht in dem Zeitpunkt zukommt, in dem er nach dem betreffenden Steuergesetz darauf Anspruch gehabt hat (Hinweis Fellner, FinStrG/5, § 33, Rz 26). Gerade beim Tatbestand iSd § 33 Abs 2 lit a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998130242.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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