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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §201;Rechtssatz
Die Rechtsansicht, wegen unbestritten eingetretener Festsetzungsverjährung nach den §§ 207 ff BAO (zur Anwendbarkeit der Festsetzungsverjährung bei Selbstbemessungsabgaben siehe zB das Erkenntnis des VwGH vom 17.11.1983, 83/15/0208) müssten die seinerzeit geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen der Jahre 1982 bis 1987 zurückgezahlt werden, übersieht, dass der Eintritt der Verjährung nicht das materiell-rechtliche Erlöschen des Abgabenanspruches bewirkt (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2159), und damit auch die durch die Selbstbemessung geschaffene Rechtswirkung der Abgabenfestsetzung nicht aus der Welt geschafft wird (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0108; B 26.4.1999, 99/17/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997130202.X02Im RIS seit
20.11.2000