RS Vwgh 2000/5/3 97/13/0202

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §201;
BAO §207;
UStG 1972 §19 Abs2;
UStG 1972 §21;

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, wegen unbestritten eingetretener Festsetzungsverjährung nach den §§ 207 ff BAO (zur Anwendbarkeit der Festsetzungsverjährung bei Selbstbemessungsabgaben siehe zB das Erkenntnis des VwGH vom 17.11.1983, 83/15/0208) müssten die seinerzeit geleisteten Umsatzsteuervorauszahlungen der Jahre 1982 bis 1987 zurückgezahlt werden, übersieht, dass der Eintritt der Verjährung nicht das materiell-rechtliche Erlöschen des Abgabenanspruches bewirkt (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2159), und damit auch die durch die Selbstbemessung geschaffene Rechtswirkung der Abgabenfestsetzung nicht aus der Welt geschafft wird (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0108; B 26.4.1999, 99/17/0173).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130202.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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