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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Auf der Basis der nicht als rechtswidrig zu beurteilenden Beweiswürdigung über die Überlassung des im Betriebsvermögen der abgabepflichtigen GmbH stehenden Kraftfahrzeuges an den Geschäftsführer auch für Privatfahrten wäre ein vom amtlichen Sachbezugswert abweichender Ansatz eines geldwerten Vorteiles nur auf der Basis nachvollziehbarer Sachverhaltsgrundlagen über eine lediglich eingeschränkte Benutzung des Fahrzeuges für solche Zwecke gerechtfertigt gewesen. Solche Sachverhaltsgrundlagen festzustellen, hat die - jede Privatnutzung des Fahrzeuges durch ihren Geschäftsführer bestreitende - GmbH der Beh nicht ermöglicht. Dass die Wohnung des Geschäftsführers im gleichen Wiener Gemeindebezirk liegt wie der Sitz der GmbH, bot für einen vom amtlichen Sachbezugswert abweichender Ansatz des geldwerten Vorteiles keinen ausreichenden Umstand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999130186.X04Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
05.10.2009