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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §108;Rechtssatz
Der Streit über die Rechtzeitigkeit einer Prozesshandlung ist im Verfahren über die Erledigung dieser Prozesshandlung auszutragen und nicht im Wiedereinsetzungsverfahren, welches die Versäumung der Prozesshandlung zur denknotwendigen Voraussetzung hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999130245.X02Im RIS seit
20.11.2000