RS Vwgh 2000/5/4 99/20/0186

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Veröffentlicht am 04.05.2000
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §8 Abs6 Z1;
WaffG 1996 §8 Abs6 Z2;
WaffV 02te 1998 §4 Abs4;

Rechtssatz

§ 4 Abs 4 2. WaffV gilt nicht nur für die Überprüfung der Verwahrung von Waffen im Sinne des § 8 Abs 6 Z 2 WaffG 1996, sondern kraft Größenschlusses auch für die Aufforderung, die zu den Waffen gehörigen Urkunden gemäß § 8 Abs 6 Z 1 WaffG 1996 vorzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999200186.X01

Im RIS seit

04.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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